Bilanzerstellung
Der Jahresabschluss eines größeren Handwerksbetriebes (Kaufmann nach § 1 HGB) mit vielen und auch nur gelegentlich in der Praxis vorkommenden Arbeiten wird gemeinsam erstellt. Anhand von Belegen, Kontenblättern, Anlageverzeichnis und ergänzenden Sachverhalten werden die erforderlichen Umbuchungen gefertigt, die Rückstellungen berechnet, die Bilanz erstellt und die dazugehörenden Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer) gefertigt. Hierbei wird insbesondere auch auf die Abweichungen zwischen Handelsrecht und Steuerrecht durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie auf das Umsetzen der E-Bilanz im Jahresabschluss eingegangen. Neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss wird zusätzlich eine Steuerbilanz erstellt. Anhand der DATEV-Programme wird auch die Anwendung in der Praxis verdeutlicht.
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